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   BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64   

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BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64 (https://dejure.org/1965,233)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.1965 - IV C 61.64 (https://dejure.org/1965,233)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 (https://dejure.org/1965,233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Wasserbenutzung - Berechtigte Personen bei Inanspruchnahme einer wasserrechtlichen Bewilligung - Erforderlichkeit eines förmlichen Verfahrens bei unzulässigen, unvollständig gebliebenen oder offensichtlich unbegründeten Bewilligungsantragen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 20, 219
  • NJW 1965, 1680
  • DÖV 1965, 562
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus BVerwG, 29.01.1965 - IV C 61.64
    Diese Wendung ist nicht der in § 35 Abs. 2 BBauG vorkommenden Wendung "können ... zugelassen werden" gleichzusetzen, der der I. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 18, 247 (250) [BVerwG 29.04.1964 - I C 30/62] die Bedeutung von "dürfen ... zugelassen werden" = "sind ... zuzulassen" beigelegt hat.
  • VG Aachen, 31.05.2017 - 6 K 100/16

    Bewilligung; Erlaubnis; gehobene Erlaubnis; Ermessen; Investitionsschutz

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 19; VG Aachen, Urteil vom 23. Oktober 2015 - 7 K 1424/12 -, juris Rn. 51.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 23.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 21.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 24; Czychowski/Reinhardt, WHG, 11. Aufl. 2014, § 14 Rn. 9 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 26.

    vgl. zur Berücksichtigung künftiger wasserwirtschaftlicher Entwicklungen: VG Freiburg, Urteil vom 27. Oktober 1994 - 9 K 755/94 -, ZfW 1996, 340 (342), sowie BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 30.

  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 14.70

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Das Eigentum und die daraus nach altem Recht fließende Befugnis, Grundwasser zu fördern, stellt kein "anderes Recht" im Sinne des § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WasHG dar, wenn keine öffentlich-rechtliche Überprüfung der Wassernutzung erfolgt ist (im Anschluß an das Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - [BVerwGE 20, 219]).

    Sachliche Gründe für eine, solche Differenzierung könne das Oberverwaltungsgericht nicht erkennen und insbesondere dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - nicht entnehmen.

    Zur Begründung verweist sie im wesentlichen auf das Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - in BVerwGE 20, 219.

    Der erkennende Senat hält demgegenüber an den Überlegungen fest, die in seinem Urteil vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - (BVerWGE 20, 219) Ausdruck gefunden haben.

    Insoweit hält der Senat an dem im Urteil vom 29. Januar 1965 (BVerwGE 20, 219 [222]) Gesagten nicht fest.

    Bei dieser Prüfung wird das Oberverwaltungsgericht das schon mehrfach erwähnte Urteil des erkennenden Seants vom 29. Januar 1965 (BVerwGE 20, 219 [224 ff.]) zu beachten haben.

  • VG Aachen, 23.10.2015 - 7 K 1424/12

    Wasserdargebot; gesicherte Rechtsstellung; Investitionsschutz;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61.64 -, Rn. 19, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.11.2013 - 6 K 1384/12.WI -, Rn. 36, juris; Knopp, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, Wasserhaushaltsgesetz - Abwasserabgabengesetz, § 14 WHG Rn. 14 (Stand: September 2012); Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht - Band I, WHG § 14 Rn. 8 (Stand: April 2011).

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61/64 -, Rn. 23, juris mit dem Hinweis, dass die in Rede stehende Bestimmung insoweit vom ersten Regierungsentwurf bis zur Verabschiedung nie streitig oder auch nur Gegenstand von irgendwelchen Erörterungen des Gesetzgebers gewesen sei.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61/64 -, Rn. 23, juris; VG Wiesbaden, Urteil vom 04.11.2013 - 6 K 1384/12.WI -, Rn. 36, juris.

    vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61.64 -, Rn. 24, juris m.N.: Wenn ein Unternehmen ein Vorhaben ohne weiteres aus verfügbaren Barmitteln (Rückstellungen oder Reserven) finanzieren könne und wenn das Vorhaben nur einen verhältnismäßig geringen Umfang im Verhältnis zu den sonst für die finanzielle Struktur und Lage des Unternehmens maßgebenden Faktoren habe, so werde eine gesicherte Rechtsstellung in der Regel nicht unbedingt geboten, ein gewisses Risiko m.a.W. vertretbar sein; anders etwa bei einem Vorhaben, für das erst Fremdkapital aufgenommen werden müsse oder das das Gesamtbild der Firmenbilanz erheblich beeinflussen würde.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61.64 -, Rn. 22, juris.

  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Diese Darlegungen sind zu allgemein und zu abstrakt, um der hier erforderlichen konkreten Betrachtungsweise gerecht zu werden (vgl. ähnlich Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - Zeitschrift für Wasserrecht 1965/66, 98 [106]).
  • VG Frankfurt/Oder, 04.03.2022 - 5 K 469/21

    Wasserrechtliche Bewilligung für die Wasserfassung Wasserwerk Eggersdorf

    Die Voraussetzung, dass dem Vorhabenträger nicht zugemutet werden kann, ohne Bewilligung sein Vorhaben durchzuführen, wird im Allgemeinen dann vorliegen, "wenn erhebliches Kapital investiert werden muss und der Vorhabenträger sich deshalb vor der Investierung gegen zu erwartende Untersagungs- oder Ersatzansprüche sichern will" (BVerwG, Urteil vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, juris Rn. 23).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV C 94.69

    Klage auf Eintragung eines Rechts in das Wasserbuch - Anmeldung des Rechts auf

    Er bestritt zwar nicht, daß die Klägerin schon vor Inkrafttreten des Preußischen Wassergesetzes (PrWG) auf ihrem Grundstück Grundwasser aus rechtmäßigen Anlagen gefördert habe; diese sich lediglich auf das Grundeigentum stützende Grundwasserförderung stelle jedoch - wie sich u.a. aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1965 - BVerwG IV C 61.64 - (BVerwGE 20, 219) ergebe - kein nach § 379 Abs. 2 PrWG aufrechterhaltenes Recht und daher auch kein Recht im Sinne des § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG dar, sondern könne nur als Wasserbenutzung "in sonst zulässiger Weise" nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG angesehen werden.

    Der Senat berücksichtigt dabei auch die Notwendigkeiten sozialstaatlicher Gebote, deren Beachtung allgemein bei Umweltschutzgesetzen und insbesondere bei aufrechterhaltenen Rechten gerade im Wasserrecht mit guten Gründen gefordert wird (vgl. etwa E. Rehbinder in ZRP 1970, 250 [252] sowie das Urteil des Senats vom 29. Januar 1965 in BVerwGE 20, 219 [222]).

    Für die Entscheidung des Senats war schließlich von Bedeutung, daß die Auffassung des Oberverwaltungsgerichts für den Bereich des preußischen Rechts zu einem wenig einleuchtenden Ergebnis führt: Angesichts der in § 379 Abs. 2 PrWG aufgestellten Voraussetzungen würde die umfangreichere und für den Wasserhaushalt gravierendere Grundwasserförderung nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 WasHG erlaubnis- bzw. bewilligungsfrei weiterhin ausgeübt werden dürfen, während die weniger umfangreiche, "unschädlichere" und daher von § 379 Abs. 2 PrWG nicht als Recht aufrechterhaltene Wassernutzung nach der Rechtsprechung des Senats zu § 17 Abs. 1 Nr. 2 WasHG (vgl. das erwähnte Urteil vom 29. Januar 1969 in BVerwGE 20, 219 sowie Urteil vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV C 14.70 -) sich dem neuen Recht unterwerfen lassen muß.

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 48/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Die Voraussetzung, dass dem Unternehmen nicht zugemutet werden kann, ohne Bewilligung sein Vorhaben durchzuführen, wird im Allgemeinen dann vorliegen, wenn erhebliches Kapital investiert werden muss und der Unternehmer sich deshalb vor der Investierung gegen zu erwartende Untersagungs- oder Ersatzansprüche sichern will (BVerwG, Urt. v. 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, ZfW 1965, 98 [104].
  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 28/76

    Kein Anspruch auf Enteignungsentschädigung bei Versagung der wasserrechtlichen

    Dazu gehören jedoch nicht die nur aufgrund des Grundeigentums ausgeübten Gewässerbenutzungen (vgl. BVerwGE 20, 219, 221 [BVerwG 29.01.1965 - IV C 61/64]; 37, 103, 107 [BVerwG 22.01.1971 - IV C 94/69]; BVerwG BayVBl. 1972, 244; s. auch Senatsurteil BGHZ 69, 1, 5 f.) [BGH 22.12.1976 - III ZR 62/74].
  • VG Wiesbaden, 04.11.2013 - 6 K 1384/12

    Wasserrecht Zu der Frage, wann eine wasserrechtliche Bewilligung bei einer

    Der Verzicht auf eine gesicherte Rechtsstellung ist danach u.a. zumutbar, wenn die Durchführung des Vorhabens nach Lage des Falles wirtschaftlich vertretbar und zu verantworten ist (BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61/64 - nach Juris).

    In diesem Rahmen ist zu beachten, ob eine Beeinträchtigung der Gewässerbenutzung und damit eine Gefährdung der Investitionen des Gewässerbenutzers durch Unterlassungs- oder Ersatzansprüche Dritter oder durch den Widerruf bzw. die Einschränkung der Genehmigung im konkret zu beurteilenden Sachverhalt überhaupt in Betracht kommt (BVerwG, Urteil vom 29.01.1965 - IV C 61/64 - nach Juris).

  • OVG Niedersachsen, 14.12.2016 - 13 LC 56/14

    Beweissicherung; Bewilligung; drittschützend; Grundwasserabsenkung;

    Die Voraussetzung, dass dem Unternehmen nicht zugemutet werden kann, ohne Bewilligung sein Vorhaben durchzuführen, wird im Allgemeinen dann vorliegen, wenn erhebliches Kapital investiert werden muss und der Unternehmer sich deshalb vor der Investierung gegen zu erwartende Untersagungs- oder Ersatzansprüche sichern will (BVerwG, Urt. vom 29. Januar 1965 - IV C 61.64 -, ZfW 1965, 98 [104]).
  • VG Darmstadt, 16.12.2015 - 6 K 1130/12

    Wasserrechtlicher Entnahmeerlaubnis

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 74.71

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • OVG Sachsen, 27.03.2007 - 4 B 707/05

    Alte Wasserrechte genügen nicht für den Betrieb von Wasserkraftwerken

  • BVerwG, 28.03.1977 - 7 B 34.77

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • BVerwG, 10.02.1967 - IV C 43.65
  • VGH Baden-Württemberg, 01.07.1994 - 8 S 2813/93

    Feststellung alter Wasserrechte

  • VG Ansbach, 18.05.2009 - AN 15 S 09.00630

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees in

  • VG Chemnitz, 13.06.2002 - 2 K 1333/97
  • VG Ansbach, 21.07.2009 - AN 15 K 09.00631

    Naturschutzrechtliche Wiederherstellungsanordnung zum Wiederaufstau eines Sees

  • VG Augsburg, 09.03.2009 - Au 7 K 08.1840

    Errichten von zwei Fischteichen ohne wasserrechtliche Gestattung; Zeitpunkt der

  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 15 K 08.00280

    Ablehnung wasserrechtlicher Bewilligung für das Ableiten von Wasser und Einleiten

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